2020

17. November 2020 – Nachrichten am Nachmittag

todayNovember 17, 2020

Hintergrund
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Lediglich elf neue Coronafälle wurden am Nachmittag vom Gesundheitsministerium bestätigt. Bei knapp 550 ausgewerteten Tests entspricht dieses einer Positivrate von etwa zwei Prozent. Ergebnisse aus der Region Hardap, insbesondere Rehoboth, wurden erst verspätet erhalten und werden in der morgigen Statistik enthalten sein. Die 7-Tages-Inzidenz bleibt unverändert bei 13. Die Aktivfallzahl im Land liegt nun noch bei 284 Fällen, da 297 weitere Personen als geheilt gelten. Dies ist die niedrigste Zahl an aktiven Fällen im Land seit Anfang August. Zwei weitere Personen sind an bzw. mit COVID19 verstorben, darunter ein 15-jährige Junge aus Windhoek.

Die staatliche Air Namibia könnte abermals durch öffentliche Gelder gerettet werden. Laut dem Fachportal Ch-Aviation unter Berufung auf den Minister für Staatsunternehmen Leon Jooste, wurde den Finanz- und Verkehrsministern eine neue Umkehrstrategie vorgelegt. Diese weiche nur leicht von den ursprünglichen Planungen ab. Hierfür müssten 4,7 Milliarden Namibia Dollar in die Hand genommen werden. Der Ausgang der Gespräche hierzu sei offen, heißt es. Nur wenn die Regierung absolut überzeugt sei, könnte man weiter in die Planungen einsteigen, so Jooste. Das politische Interesse an einer Rettung sei wohl gering, berichtet Ch-Aviation. – Am 1. Dezember findet eine von einem der Gläubiger angestrengte gerichtliche Anhörung zur Liquidierung von Air Namibia statt.

Staatspräsident Hage Geingob hat die Tötung von drei Namibiern durch die botswanische Armee erstmals deutlich als „illegal“ und den internationalen Gepflogenheiten widersprechend bezeichnet. Dies geht aus einer Ansprache des namibischen Staatsoberhauptes gegenüber den Hinterbliebenen der drei getöteten Brüder hervor. Gleichzeitig versicherte Geingob die lückenlose Aufklärung des Falls durch eine bilaterale Expertengruppe. Botswana sollte sich so wie alle demokratischen Staaten ein das Unschuldsprinzip halten und mögliche illegale Grenzübertritte vor einem ordentlichen Gericht verhandeln. Die „Schießen-um-zu-Töten“-Richtlinie sollte widerrufen werden. Beide Staaten werden eng an einer einvernehmlichen Lösung arbeiten, betonte Geingob weiter.

Geschrieben von: Redaktion

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