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Namibias Hafenbetreibergesellschaft hat 200 Zeitarbeiter entlassen. Die Dienste dieser Arbeiter seien nicht mehr nötig, wie NamPort bekannt gab. Zudem gäbe es keine Entlassungen, da es keine festen Arbeitsverhältnisse gewesen seien. – Einige Arbeiter hätten, nach Eigenaussage, bereits seit 2008 für das Unternehmen gearbeitet. Sie seien zu Ende Januar, ohne Vorwarnung oder gar Abfindung entlassen worden. Viele der Arbeiter harren seit gestern vor den Toren des Unternehmens in Walvis Bay aus und fordern eine Erklärung.
Der südafrikanische Präsident Jacob Zuma hat in seiner „Rede zur Lage der Nation“ zum Rundumschlag ausgeholt. Zuma rief dazu auf, dass der Staat die wichtigsten Funktionen in der Wirtschaft wieder selber übernehmen solle. Er warf den vier großen Banken des Landes vor, dieses praktisch zu regieren. Dieses würde zu wachsendem Unmut bei der armen Bevölkerung führen. Deshalb wolle Zuma noch 2017 die wirtschaftliche Macht wieder an den Staat übergeben. Vor allem gehe es ihm wohl um eine gesetzliche Minimierung des Einflusses durch Finanzgesellschaften. – Vor Zumas Ansprache war es im Parlament in Kapstadt zu tumultartigen Auseinandersetzungen gekommen.
Kellyanne Conway, die Beraterin von US-Präsident Donald Trump, gerät in Bedrängnis. Grund: die ehemalige Wahlkampfleiterin hat in einem TV-Interview Werbung für das Modelabel von Trumps Tochter Ivanka gemacht. In einem Brief an die Behörde zur Einhaltung von Ethikstandards fordern jetzt mehrerer Abgeordnete Konsequenzen. Hintergrund des Werbe-Statements von Conway war Trumps Kritik an der Kaufhauskette Nordstrom, die Ivankas Produkte aus dem Sortiment verbannt hat.
Im Streit mit dem TV-Satiriker Jan Böhmermann hat der türkische Staatschef Erdogan einen Etappensieg errungen. Das Landgericht Hamburg hat bestätigt, dass das so genannte „Schmähgedicht“ von Böhmermann in Teilen verboten bleibt. Passagen mit sexuellen Anspielungen und andere Schmähungen dürfen nicht öffentlich wiederholt werden, entschieden die Richter. Böhmermanns Anwalt hatte im schon im Vorfeld erklärt, im Fall einer Niederlage in dem Zivilverfahren notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Der Streit geht also weiter.
Geschrieben von: Redaktion
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