2020

20. April 2020 – Nachrichten am Morgen

todayApril 20, 2020

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Dem letzten Stand zur COVID19-Pandemie in Namibia nach, gibt es zehn aktive Fälle. Dies teilte das Gesundheitsministerium mit. Demnach sind die Fälle 3, 5 und 16 sowie 14 bis 16 geheilt und aus der Isolation entlassen worden. Mit 127 Personen befinden sich mehr in Quarantäne als vor dem Wochenende, heißt es. 524 Namibier wurden bisher auf das Coronavirus getestet. Das Ministerium kündigte an, ab dieser Woche Massentests an bis zu 200.000 Personen durchzuführen. Hierzu zählen vor allem alle Mitarbeiter des Gesundheitswesens und Angestellte in der Fischerei und im Bergbau sowie Journalisten.

Zu den von Staatspräsident Hage Geingob per Dekret angewiesenen Veränderungen am nun landesweiten Lockdown, zählt die Kriminalisierung von Fakenews zum Coronavirus. Laut dem Amtsblatt drohen Personen die falsche Nachrichten zu der Pandemie verbreiten bis zu 6 Monate Gefängnis und/oder bis zu 2000 Namibia Dollar Strafe. Zu den weiteren Veränderungen gehört, dass ab sofort der Verkauf von Alkohol mit einem Alkoholanteil von 3 Volumenprozent erlaubt ist. Somit dürfen leichte Biere und Biermischgetränke nun verkauft werden.

Die Insolvenzverwalter der südafrikanischen SAA sind nun mit der Abwicklung dieser beschäftigt. Dies berichten Medien übereinstimmend. Zuvor hatte die Regierung einer erneuten Anfrage nach Überbrückungsgelder von 10 Milliarden Rand eine klare Absage erteilt. Es gäbe die Möglichkeiten SAA über einen längeren Zeitraum abzuwickeln und dabei auch erhaltene Kundengelder zurückzuzahlen. Alternative sei die sofortige Liquidierung. Diese stell aber aufgrund der Struktur von SAA als Staatseigentum andere Anforderungen als in der Privatwirtschaft. Die Airline hat Schulden von mehr als 30 Milliarden Rand in den letzten zehn Jahren angehäuft. 

Der Sohn von Ex-Staatspräsident Hifikepunye Pohamba, Hamukoto Pohamba, ist am Freitag gegen Kautionszahlungen nach etwa zwei Wochen auf freien Fuß gekommen. Laut dem Magistratsgericht in Windhoek gehe von den 41-jährigen keine Fluchtgefahr aus. Ihm wird die Misshandlung seiner Ehefrau Anfang des Monats zur Last gelegt. Zu den Auflagen für Pohamba gehört, dass er sich weder seiner Frau noch deren Wohnung auf weniger als 50 Meter nähern darf. Er muss am 11. Mai erneut vor Gericht erscheinen.

Geschrieben von: Redaktion

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