20. Juli 2017 – Nachrichten am Morgen
Die Tarife für Gesundheitsleistungen, die jährlich vom Krankenversicherungs-Verband NAMAF empfohlen werden, sind rechtens. Das habe das Oberste Gericht entschieden und damit ein Urteil des Obergerichts überraschend aufgehoben, berichtet die Allgemeine Zeitung. Demnach gelten Krankenkasse nicht als profitorientierte Unternehmen im klassischen Sinne, sondern bieten vor allem soziale Absicherung. Preisempfehlungen für Leistungen, die die neun NAMAF-Mitglieder erbringen, seien daher keine Absprachen im Sinne des Kartellrechts. Die Wettbewerbs-Kommission Namibias NaCC hatte gegen die NAMAF geklagt. Die Haushalts-Kürzungen der Regierung verzögern große Straßenbau-Projekte bei […]