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Der Ministerin für Höhere Bildung Itah Kandjii-Murangi wird Vetternwirtschaft vorgeworfen. Sie soll, laut dem Namibian, ihre Tochter Hepuree Kandjii eine hohe Position bei der Technologieuniversität Namibias NUST verschafft haben. Insgesamt hätten sich 173 Personen um den Posten des Direktors für Alumni-Angelegenheiten beworben. Mehrfach hatte der Aufsichtsrat der Uni schon in der Vergangenheit eine Einmischung der Ministerin in interne Angelegenheiten angemahnt. Offizielle Dokumente würden nun beweisen, dass die Tochter nicht einmal die Mindestvoraussetzungen für die Position erfülle. Zudem sollen nachträglich Dokumente gefälscht worden sein.
Bei einer ersten gerichtlichen Anhörung zu dem Kindesmord vom Wochenende hat die Mutter des Opfers eine ausführliche Aussage gemacht. Sie wolle sich des Mordes, der Justizbehinderung und Leichenschändung schuldig bekennen, sagte die verdächtige Simbabwerin. Sie erklärte zudem, dass ihr Ehemann, der Stiefvater des getöteten neunjährigen Kindes der Drahtzieher hinter dem Mord gewesen sei. Er habe das Mädchen zu Tode geprügelt. Sie habe aber die Tat beobachtet und auch bei der Entsorgung der Leiche geholfen. Eine mitverdächtige dritte Person hat keine Angaben zu dem Vorfall gemacht.
Wie bei den Nachwahlen in Otjiwarongo nehmen auch in Opuwo lediglich drei Kandidaten teil. Dies teilte die Wahlkommission ECN mit. Es handelt sich um Stein Kaputa von der SWAPO, Uaurikua Kakuva vom Popular Democratic Movement und Kapukatua Kuvare von der NUDO. Die Nachwahl findet am 9. März statt. Im November war der bisherige Ratsabgeordnete Kazeongere Tjeundo von der PDM zurückgetreten, da er Aussichten auf ein Mandat in der Nationalversammlung hatte. Er folgte damit einer verfassungsgemäßen Anordnung.
Das Obergericht in Windhoek hat ein Urteil des Traditionellen Gerichtshofs der Gciriku kassiert. Ein Mitglied der Volksgruppe wurde im April vergangenen Jahres wegen des Selbstmordes ihres Ehemannes verurteilt. Sie habe Schande über die Familie des Mannes gebracht, da er sich in ihrem Heimatdorf das Leben nahm, urteile das traditionelle Gericht. Sie sollte deshalb 15 Runder oder 30.000 Namibia Dollar zahlen. Das Obergericht hob das Urteil nun auf. Die Frau wurde dabei kostenlos von einem bekannten Rechtsanwalt vertreten. Ihm sei es um die Stärkung der Rechte der Frauen in Namibia gegangen. Sie seien oft durch traditionelle Vergehen wie Hexerei benachteiligt.
Geschrieben von: Redaktion
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