Menzies Aviation unterliegt mit Eilantrag
Menzies Aviation ist mit seinem Eilantrag in Bezug auf die Bodenabwicklungsdienste am Flughafen Hosea Kutako gescheitert. Oberrichterin Johanna Prinsloo wies den Antrag ab, Menzies muss zudem die Verfahrenskosten tragen. Der ehemalige Bodenabwickler hatte eine Wiedereinsetzung als Dienstleister am internationalen Flughafen bei Windhoek gefordert. In ihrer Urteilsbegründung erklärte die Oberrichterin, dass der Räumungsbefehl gegen Menzies rechtens sei. Menzies habe kein Recht, auf der Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen zu bestehen. Der […]