Urteil zu Sodomie-Gesetzgebung im Mai 2024
Das Obergericht will im Mai 2024 ein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Sodomie-Gesetzgebung in Namibia fällen. Das ordnete Oberrichter Shafimana Ueitele gestern an. Geklagt hatte dabei der LGBTQ-Aktivist Friedel Dausab, der sich durch diesen Abschnitt unter dem Common Law in Namibia in seinen Menschenrechten verletzt sieht. Unter dem Sodomie-Gesetz ist in Namibia der Geschlechtsverkehr zwischen Männern verboten. Dies sei verfassungswidrig, argumentiert Dausab. Homosexualität an sich ist in Namibia nicht verboten. […]