2024

3. Juni 2024 – FarmerNews

todayJuni 3, 2024

Hintergrund
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Präsident Nangolo Mbumba hat vergangene Woche den Dürrenotstand ausgerufen. Im Amtsblatt heißt es dazu, dass aufgrund der anhaltenden nationalen Dürrekatastrophe in allen Regionen des Landes rückwirkend ab dem 22. Mai 2024 der Notstand gilt. Ein entsprechender Schritt war von Oppositionsparteien und auch dem Landwirtschaftsministerium bereits seit einiger Zeit gefordert worden. Auch andere Länder in der Region wie Sambia, Simbabwe und Malawi haben bereits den Dürrenotstand ausgerufen. Erst am Wochenende hatte Mbumba die internationale Gemeinschaft um Hilfe bei Nahrungsmitteln und dem Schlagen neuer Bohrlöcher gebeten. Die Regierung selbst stellt im Zuge des Dürrehilfsprogramms rund N$ 800 Millionen zur Verfügung. Die SADC geht davon aus, dass in der gesamten Region rund N$ 100 Milliarden benötigt werden, um die Folgen der Dürrekrise abzufangen.

Die Jugendliga der SWAPO hat dazu aufgerufen, dass jeder Wahlkreis ein sogenanntes Green Scheme aufbauen soll. Dies schaffe Arbeitsplätze und könne die angespannte Nahrungsmittellage im Land verbessern. Dabei gebe es lokal genügend Wissen in Farmerei und Bewässerungsfeldbau. Wichtig sei, dass der Staat vor allem Geld in die Hand nehme, um die nötigen Bohrlöcher zur Bewässerung zu schlagen. Alle andere Arbeiten könnten weitestgehend auf kommunaler Ebene erledigt werden.

Vor dem Hintergrund der Nahrungsmittelknappheit aufgrund der Dürre hat Präsident Nangolo Mbumba dazu aufgerufen, Nachsicht bei der Einfuhr von Mahangu walten zu lassen. Dies sagte er kürzlich bei einem Regionalbesuch in Oshikoto. Da die Ernte im Norden extrem schlecht ausfalle, gebe es keine andere Möglichkeit als das Grundnahrungsmittel aus Angola zu importieren. Dabei erhoffe sich Mbumba, dass die Grenzbeamten und Polizei rücksichtsvoll mit den Menschen umgehen werden. Das Landwirtschaftsministerium hat deshalb einen Erlass veröffentlicht, wonach jede Person bis zu 500 Kilogramm pro Monat kommerziell und 200 kg pro Monat für den Eigenbedarf einführen darf.

Geschrieben von: Redaktion 2

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