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Die strittigen Wahlen in einigen Lokalverwaltungen und einem Wahlkreis im Süden des Landes werden wiederholt, wie der Namibian berichtet. Dies wiesen die Richter des Wahlgerichtshofs an, nachdem zuvor die Wahlkommission ECN selber wegen Unregelmäßigkeiten einen dementsprechenden Antrag eingereicht hatte. Die ECN müsse aber sämtliche Kosten der fünf Parteien und eines unabhängigen Kandidaten übernehmen, so dass diese nochmals antreten können. Es geht um den Wahlkreis Mariental-Land sowie die Lokalverwaltungen von Aroab, Koës und Stampriet. Zudem müssen die Sitze in den Lokalverwaltungen Katima Mulilo, Okakarara und Otavi neu berechnet werden.
Am Wochenende wurde mit 439 erneut eine hohe Coronafallzahl gemeldet. Die 7-Tages-Inzidenz stieg auf 58. Gleichzeitig gelten 352 weitere Personen als geheilt. Todesopfer in Zusammenhang mit COVID19 gab es keine weiteren. 15 Personen befinden sich in stationärer Behandlung in den Krankenhäusern des Landes. Aktuelle Hotspots sind weiterhin Windhoek mit 285 der neuen Fälle, gefolgt von Karasburg, wo zahlreiche Angestellte im Tafeltraubenanbau aus Aussenkehr positiv getestet wurden.
Erstmals gibt es im neuen namibischen Nationalrat ein unabhängiges Mitglied. Paulus Mbunga aus dem Wahlkreis Rundu-Land war einer von nur vier unabhängigen Kandidaten, die bei den Regionalratswahlen Ende November einen Sitz erringen konnten. Mbungu wurde als einziger in den Nationalrat gewählt. Der Nationalrat als Oberhaus ist maßgeblich an der Verabschiedung von Gesetzen im Land beteiligt. Er besteht aus jeweils drei Angeordneten einer jeder der 14 Regionen, die vom Regionalrat aus seinen Reihen gewählt werden. Die SWAPO verlor erstmals ihre überwältigende Mehrheit, hält aber mit 28 der 42 Sitze weiterhin zwei Drittel der Stimmen.
Das Büro der Justizverwaltung hat durch Kautionszahlungen im Finanzjahr 2017/19 knapp 2,4 Millionen Namibia Dollar einbehalten. Dies teilte das Büro in ihrem Jahresabschluss mehr. Im Vorjahr waren es lediglich 160.000 Dollar. Sollte ein Angeklagter nicht zu einem Gerichtstermin erscheinen, erhalte er eine Frist von 14 Tagen. Danach werde die Kaution der Staatskasse zugesprochen und ein Haftbefehl ausgestellt. Einerseits seien die Einnahmen zu begrüßen, heißt es, andererseits zeige dieses mit welcher Geringschätzung Angeklagte gegenüber den Gerichten des Landes auftreten.
Written by: Redaktion
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