Generalstaatsanwältin widerspricht De Klerks Darstellungen
Die Generalstaatsanwaltschaft hat Darstellungen des Fishrot-Angeklagten Marén de Klerk widersprochen wonach dieser bei einer Auslieferung nach Namibia um sein Leben fürchten müsse. In Namibia würden die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit gelten, die jeden schützen würden, so Generalstaatsanwältin Martha Imalwa gegenüber dem Namibian. Sollte de Klerk Sicherheitsbedenken haben, könne er sich rund um die Uhr an ihr Büro wenden. Allerdings werde er nicht als Whistleblower angesehen, da er erst an Bord kam, […]