29. Juni 2017 – Nachrichten am Morgen
Deutschland muss sich der Reparations-Klage der Herero und Nama in den USA stellen. Das habe der Anwalt der Opferverbände in New York erklärt, berichtet die Allgemeine Zeitung. Die Einschätzung des Berliner Justizsenators, Staaten könnten wegen ihrer Immunität nicht vor ausländischen Gerichten verklagt werden, sei falsch. Der Justizsenator, der für die Zustellung ausländischer Zivilklagen an die Bundesregierung zuständig ist, hatte es abgelehnt, die Klage weiterzuleiten. Damit muss sie laut Bericht nun […]