14. März 2019 Nachrichten am Mittag
Alle Empfänger von Pensionen und Unterstützungsgeldern des staatlichen Pensionsfonds GIPF müssen ab sofort drei Mal im Jahr ihre Identität bestätigen. Dies soll dem Missbrauch, unter anderem durch Zahlung von Pensionen an bereits verstorbene Personen, entgegenwirken. Hierfür ist laut Presseerklärung eine einmalige Registrierung in einem GIPF-Büro notwendig. Danach muss jeweils zwischen November und Februar, März und Juni sowie Juli und Oktober die Identität in einem GIPF-Büro oder NAMPOST-Filiale nachgewiesen werden. Die […]