23. Mai 2016 – Nachrichten am Morgen
Geschäftsleute aus Südafrika brauchen keine Arbeitsgenehmigung, um an der Vorstandssitzung einer Tochterfirma in Namibia teilzunehmen. Das habe das Innenministerium klargestellt, berichtet die Allgemeine Zeitung. Dies gelte auch für die Teilnahme an Seminaren. Für die Buchprüfung oder Leitung von Seminaren dagegen sei eine Arbeitsgenehmigung nötig. Laut AZ betonte das Ministerium zugleich, dass die Visum-Bestimmungen innerhalb des Einreisegesetzes von 1993 nicht geändert worden seien. Eine entsprechende Beschwerde der Industrie- und Handelskammer Namibias […]