2023

Bundesverfassungsgericht erklärt Wahl für ungültig

todayDezember 27, 2023

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Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Dezember dieses Jahres die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 2021 in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin für ungültig erklärt. Laut einer Pressemitteilung der Deutschen Botschaft muss sie in diesen Wahlbezirken wiederholt werden. Der Landeswahlleiter für Berlin hat die Wiederholungswahl für den 11. Februar 2024 angesetzt. Im Ausland lebende Deutsche, deren letzter Wohnsitz sich in einem dieser Wahlkreise, bzw. Wahlbezirke befand, können an der Wahl teilnehmen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss mit der namibischen Post oder einem Kurierdienst an die zuständige Gemeindebehörde in Berlin gesandt werden und muss dort bis spätestens 21. Januar 2024 im Original vorliegen. Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler im Ausland wird voraussichtlich nach dem 08. Januar 2024 erfolgen. Die Rücksendung der Wahlumschläge kann ebenfalls über den amtlichen Kurier der Botschaft stattfinden.

Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar 2024 – Auswärtiges Amt (diplo.de)

Geschrieben von: Redaktion

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