2016

6. Oktober 2016 – Nachrichten am Mittag

todayOktober 6, 2016

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Hidipo Hamutenya ist tot. Der 77-jährige Freiheitskämpfer erlag Medienangaben nach am Morgen in Windhoek einer längeren Krankheit. Hamutenya war bis zur Gründung seiner eigenen Partei, der „Rally for Democracy and Progress“ RDP Mitglied der SWAPO und besetzte in dieser hochrangige Positionen. Seit der Unabhängigkeit Namibias war Hamutenya zeitweilig Außen-, sowie Kommunikations- und Handelsminister. Von 2009 bis 2014 stellte er mit der RDP die offizielle Opposition Namibias, trat aber 2015 wieder der SWAPO bei.

Bei einer Explosion an der syrisch-türkischen Grenze sind mindestens 20 syrische Rebellen getötet und 20 weitere verletzt worden. Nach Angaben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte war die Ursache der Explosion am Grenzübergang zunächst unklar. Die staatliche türkische Nachrichtenagentur Anadolu bestätigte die Explosion und die Totenzahl. Die Detonation habe sich während eines „Wachwechsels“ der Rebellenkämpfer ereignet, hieß es.

Die Zahl der Todesopfer durch den Hurrikan „Matthew“ ist auf mindestens 27 gestiegen. Am schlimmsten traf der Wirbelsturm das bitterarme Haiti. Dort kamen allein 23 Menschen ums Leben. Mehr als 21.000 Menschen wurden in Notunterkünfte gebracht. Die für Sonntag geplanten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen wurden verschoben. Auch im Südosten der USA sind die Menschen an den Küsten aufgerufen, sich im Landesinneren in Sicherheit zu bringen. US-Präsident Obama sagte: Eigentum kann repariert werden, ein Menschenleben nicht.

Air Namibia weigert sich, wie aus einem Schreiben an betroffene Passagiere hervorgeht, die von der Europäischen Union festgesetzte Entschädigung von 600 Euro für Flugverspätungen zu zahlen. Mitte September war, aufgrund eines technischen Defekts, nur eine der Air Namibia-Langstreckenmaschinen im Einsatz. Laut EU-Fluggastverordnung stehen jedem Passagier bis zu 600 Euro für Verspätungen von mehr als 3 Stunden und bei Abflug aus der EU zu. Air Namibia begründet die Ablehnung mit einem „außergewöhnlichen Umstand“. EU-Gerichte haben in der Vergangenheit jedoch deutlich gemacht, dass ein „technischer Defekt“ zum Tagesgeschäft einer Fluggesellschaft gehöre und keine „höhere Gewalt“ darstelle.

Geschrieben von: Redaktion

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