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Das Gesundheitsministerium hat die Öffentlichkeit aufgefordert, beim Umgang mit Nutztieren die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen um die Ausbreitung des Kongofiebers im Land zu verhindern. Die Aufforderung folgt dem aktuellen Ausbruch des Kongo-Virus, nachdem sechs Personen mit virenbedingten Symptomen ins Krankenhaus gebracht wurden, wobei ein Patient an den Kongo Fieber starb. Das Virus kann behandelt und geheilt werden, wenn es frühzeitig gemeldet und erkannt wird, so Gesundheitsminister Kalumbi Shangula. Vorbeugende Maßnahmen sind beispielsweise die Anwendung von Zeckenkontrollen bei Nutztieren durch regelmäßigen Einsatz von Pestiziden, das Tragen von Schutzkleidung beim Umgang mit Tieren, das Einstecken von Hosen in Socken und das Tragen von heller Kleidung.
Namibias akzeptable Benotung für die Flugsicherheitsprüfung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO macht eine Sperrung der nationalen Flughäfen unwahrscheinlich, vor allem nachdem Namibia ein Aufrüstungsprogramm nachgereicht hat. Im kommenden Jahr folgt die Prüfung der Flugsicherung. Nach Angaben der Allgemeinen Zeitung macht die ICAO den Unterschied zwischen der Flugsicherung und der Flugsicherheit. Bei der Flugsicherheit ginge es um die Infrastruktur und deren Zustand, damit die Flugzeuge gesichert abheben und landen können. Dazu gehören im weiten Sinne nicht nur der Hosea-Kutako-Flughafen sondern auch dir restlichen Flughäfen, erklärte der Vizevorsitzende der Namibischen Zivilluftfahrtbehörde NCAA, Reinhard Gärtner. Es gehe dabei nicht um willkürliche Paragrafenreiterei, sondern um einen weltweit geltenden Standard.
Die bisher auf Regierungsseite verdrängten Forderungen nach einer Rückerstattung sogenannten Ahnenlands haben an Dynamik gewonnen, nachdem eine hochkarätig besetzte Untersuchungskommission formal um Stellungnahmen zu dem Thema gebeten hat. Wie der Vorsitzende des Gremiums, Richter Shafimana Ueitele, gestern mitteilte, habe die am 21. Februar von Präsident Hage Geingob eingesetzte Kommission die Arbeit aufgenommen und einen Zeitplan erstellt, binnen dessen sie ihr Mandat erfüllen wolle. Dazu gehöre laut Allgemeiner Zeitung unter anderem die Klärung der Frage, welche Volksgruppen berechtigte Ansprüche auf Gebiete erheben würden, von deren ihre Vorfahren während der Kolonialzeit vertrieben wurden. Ueitele zufolge wolle sich die Kommission bei der Klärung der Fragen an der öffentlichen Meinung orientieren und zu diesem Zweck nicht nur schriftliche Eingaben auswerten, sondern auch öffentliche Anhörungen durchführen.
Geschrieben von: Redaktion
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