2022

Keine Kaution wg. „öffentlichem Interesse“ womöglich verfassungswidrig

todayFebruar 2, 2022

Hintergrund
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Womöglich erst Ende September soll am Obergericht eine Entscheidung zu einer wichtigen Gesetzespassage der Strafprozessordnung fallen. Dies teilten die drei Richter des Falls mit. Es geht um die Möglichkeit der Gerichte eine Freilassung auf Kaution aufgrund des „öffentlichen Interesses“ zu verweigern. In Frage gestellt wird, ob die Verfassung dies erlaube. Geklagt hat der Fishrot-Angeklagte Mike Nghipunya, der ehemals dem staatlichen Fischereiunternehme Fishcor vorstand. Er bemängelt, dass die Begründung viel zu allgemein sei und deshalb praktisch jedem eine Kautionsfreilassung verweigert werden könne. Eigentlich war eine Entscheidung bereits für diesen Monat in Aussicht gestellt worden.

 

Geschrieben von: Redaktion

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