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Der Prozess gegen Ernst Lichtenstrasser ist erneut verschoben worden. Hintergrund ist die Corona-Situation im Gefängnis von Windhoek, dass vorerst bis zum 7. Juli vollständig abgeriegelt wurde. Dort wartet der Angeklagte im NIMT-Doppelmord vom April 2019 aktuell auf den Beginn der Hauptverhandlung. Bis die Corona-Situation sich in dem Gefängnis beruhigt hat, dürfen die Insassen weder vor Gericht erscheinen, noch ihre Anwälte sehen.
Die namibische Gewerkschaft für Krankenpfleger NANU fordert unbegrenzte Bezahlung von Überstunden für das Gesundheitspersonal des Landes. Der amtierende Generalsekretär Junias Shilunga erklärte dazu, dass die Mitarbeiter im Gesundheitswesen im Kampf gegen COVID19 ihr Leben opfern würden. Zudem müssten viele Krankenpfleger aufgrund der Personalnot im Gesundheitssektor aktuell Überstunden leisten. Eine Aufhebung der Begrenzung auf aktuell 40 Stunden pro Monat könnte die Moral anheben.
In der Nähe von Ariamsvlei ist am Sonntag morgen ein Erdbeben verzeichnet worden. Das Beben hatte nach Angaben des Bergbauministeriums eine Stärke von 4,2 auf der Richterskala. Ein Team von Geowissenschaftlern soll in die Region entstand werden, um die Auswirkungen des Bebens vor Ort zu beurteilen. Die Erschütterung war von drei seismologischen Stationen in Windhoek, Rundu und Kamanjab erfasst worden.
Die Regierung in Eswatini hat Medienberichte zurückgewiesen, wonach König Mswati III aufgrund der anhaltenden Unruhen aus dem Land geflohen sein soll. In dem Königreich waren pro-demokratische Demonstrationen zuletzt in Gewalt umgeschlagen. Auf den sozialen Medien kursieren Videos von brennenden Fahrzeugen und Geschäften. Oppositionsparteien werfen der Regierung vor, mit scharfer Munition auf Demonstranten zu schießen. Der namibische Oppositionsführer McHenry Venaani rief derweil die SADC auf, in dem Konflikt zu vermitteln. König Mswati wiederum müsse seinem Volk Bürgerechte zugestehen.
Das Verfassungsgericht in Südafrika hat Jacob Zuma zu 15 Monaten Haft verurteilt. Der ehemalige Präsident des Landes wurde der Missachtung des Gerichts schuldig gesprochen. Zuma hatte zuvor trotz gerichtlicher Anordnungen die Aussage vor der Zondo-Kommission verweigert. Richterin Sisi Khampepe erklärte bei der Urteilsverkündung in Johannesburg, dass Zumas für seine Angriffe auf die Gerichtsbarkeit nicht straflos davonkommen dürfe. Die Haftstrafe für den Ex-Präsidenten würde das Vertrauen in die Justiz des Landes aufrechterhalten. Zuma selbst war bei der Urteilsverkündigung nicht anwesend. Er wurde aufgefordert, sich den Behörden zu stellen.
Geschrieben von: Redaktion
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