Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen geblockt
Die Arbeitskommission ist gemäß Abschnitt 62 des Arbeitsgesetzes gegen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen vorgegangen, die ihre gesetzlichen Pflichten vernachlässigt haben. Laut einer Medienmitteilung des Büros der Arbeitskommissarin sind eingetragene Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen verpflichtet, der Arbeitskommissarin innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf ihres Geschäftsjahres ihre Jahresberichte vorzulegen. Einige eingetragene Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen sind dieser Verpflichtung jedoch nicht nachgekommen. Trotz wiederholter Ermahnungen versäumte es eine beträchtliche Anzahl von Unternehmen, die vorgeschriebenen Jahreserklärungen einzureichen. […]