Justizministerium weitet Amnestie für Verkehrssünder aus
Das Justizministerium hat eine Ausweitung der Gnadenfrist für Verkehrssünder angekündigt. Wer seine ausstehenden Strafzahlungen bis zum 31. März 2023 begleicht, muss demnach nicht mit einer Verhaftung rechnen. Das Ministerium betonte dabei jedoch auch, dass es sich nicht um eine Aufhebung der Haftbefehle handele. Diese würden in diesem Zeitraum lediglich nicht vollstreckt. Nach Zahlung der Strafgebühren muss ein Magistratsgericht daher den Haftbefehl offiziell aufheben.