2023

Urteil zu Sodomie-Gesetzgebung im Mai 2024

todayNovember 1, 2023

Hintergrund
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Das Obergericht will im Mai 2024 ein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Sodomie-Gesetzgebung in Namibia fällen. Das ordnete Oberrichter Shafimana Ueitele gestern an. Geklagt hatte dabei der LGBTQ-Aktivist Friedel Dausab, der sich durch diesen Abschnitt unter dem Common Law in Namibia in seinen Menschenrechten verletzt sieht. Unter dem Sodomie-Gesetz ist in Namibia der Geschlechtsverkehr zwischen Männern verboten. Dies sei verfassungswidrig, argumentiert Dausab. Homosexualität an sich ist in Namibia nicht verboten. Unterstützung erhält Dausab derweil durch den Positive Vibe Trust, dessen Direktor Flavian Rhode in einer Pressemitteilung darauf verwies, dass die Mehrheitsmeinung niemals die Grundrechte von Bürgern übertrumpfen dürfe. Die Art und Weise, wie Erwachsene ihr Privatleben in einvernehmlichen Beziehungen und in der Intimität ihres eigenen Heims führen, sollte nicht Gegenstand staatlicher Einmischung sein, erklärte er weiter. Generalstaatsanwalt Festus Mbandeka fordert eine Beibehaltung der Gesetzgebung, da die Mehrheit der Namibier Homosexualität ablehnen würden.

Geschrieben von: Redaktion 2

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