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Zwei weitere Personen in Namibia wurden positiv auf das Coronavirus getestet. Dies teilte Gesundheitsminister Kalumbi Shangula gestern mit. Es handelt sich um die Fälle 15 und 16, wobei die Fälle 1 bis 3 genesen sind. Beide Personen hätten sich unabhängig voneinander am 30. März mit Symptomen in der Robert-Mugabe-Klinik in Windhoek gemeldet. Es handelt sich um einen 31-jährigen Namibier, der zuvor einen Freund aus Südafrika zu Besuch hatte. Der andere Fall ist ein 46-jähriger namibischer Arzt, der sich zuvor in Südafrika aufgehalten hatte. Beide seien in zufriedenstellendem gesundheitlichen Zustand und in Isolation in Windhoek.
Die Regierung plant bisher nicht aufgrund der Coronavirus-Pandemie und dem damit in Zusammenhang stehenden weitestgehenden Stillstand der Wirtschaft, Staatsangestellten weniger Gehalt zu zahlen. Dies teilte der Staatssekretär im Büro der Premierministerin mit. Zuvor hatten Gewerkschaften angekündigt, dass sie unter keinen Umständen Gehaltskürzungen für ihre Mitflieder akzeptieren würden. Sollte es solche Planungen geben, müsste es direkte Gespräche mit der Regierung und den Gewerkschaften, z. B. der Lehrer, geben. Dies sei bisher nicht geschehen.
Das Handelsministerium warnt vor der missbräuchlichen Registrierung als „unverzichtbarer Dienstleister“. Es würde die Arbeit des Ministeriums erschweren. Insgesamt hätten sich bereits knapp 3000 Unternehmen auf der extra eingerichteten Plattform registrieren lassen. Bei 500 wurde der Status als „wesentliche“ bzw. „kritisch“ nicht festgestellt, so dass keine Zertifikate ausgestellt wurden. 1100 hätten ihre Anerkennung erhalten, 1300 Anfragen werden derzeit bearbeitet. Grundsätzlich seien die wesentlichen Dienste klar vom Gesetzt geregelt. Zu den kritischen Diensten wurde im Rahmen des Notstandes bzw. „Lockdowns“ ebenso eine klare Aussage gemacht.
Beschaffungen durch alle staatlichen Einrichtungen sind mit sofortiger Wirkung gestoppt worden. Dies teilte Finanzminister Iipumba Shiimi mit. Es sei im Rahmen des ausgerufenen Notstandes nur erlaubt absolut notwendige Dinge zu beschaffen, so Shiimi. Generelle Ausschreibungen für Güter und Dienstleistungen sind hingegen auf allen staatlichen Ebenen nicht mehr erlaubt. Dieses gelte für Ministerien als auch Staatsunternehmen, regionale und lokale Verwaltungen und andere staatliche Stellen. Nach Ende des „Lockdowns“ werde man neu über die Beschaffungsmodalitäten entscheiden, heißt es.
Geschrieben von: Redaktion
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