Keine vorzeitige Bewährung für Florin
Der verurteilte Mörder Thomas Florin ist erneut mit einem Antrag auf vorzeitige Entlassung gescheitert. Das berichten verschiedene Medien übereinstimmend. Florin beruft sich demnach darauf, dass er unter dem Strafvollzugsgesetz aus dem Jahr 1959 verurteilt wurde und so bereits nach 10 Jahren ein Anrecht auf Bewährung habe. Dieser Argumentation folgte Oberrichter Boas Usiku jedoch nicht. Entscheidend sei das Datum der Verurteilung, nicht der Tat. Florin sei erst nach dem Inkrafttreten des […]