NIMT-Doppelmord: Geständnis ist zulässig
Im NIMT-Doppelmordprozess hat der Angeklagte Ernst Lichtenstrasser eine Niederlage einstecken müssen. Oberrichter Christi Liebenberg lies Lichtenstrassers Geständnis vom 15. Mai 2019 als Beweismittel zu, berichten Medien. Der Angeklagte habe bei vollem Bewusstsein und ohne externen Einfluss gehandelt. Deshalb sei dieses Geständnis im Mordprozess als Beweismittel zugelassen, betonte Liebenberg. Lichtenstrasser hatte zuletzt erklärt, dass er, beziehungsweise seine Familie, von den Polizisten unter Druckt gesetzt und bedroht worden seien. Er habe den […]